Allgemeine Geschäfts­bedingungen

I. Allgemeines

1. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. In Angeboten, Bestätigungen und sonstigen Erklärungen des Käufers festgelegte eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für uns auch ohne unseren Widerspruch und trotz einer etwaigen Erklärung des Käufers, nur zu seinen eigenen Bedingungen bestellen zu wollen, unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

2. Auch für alle weiteren Vertragsbedingungen mit uns gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes, auch wenn wir uns im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie beziehen.

3. Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, daß Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart worden ist.

4. Unsere Angestellten bzw. Vertreter besitzen lediglich Abschlussvollmacht, d.h. ihre Vertretungsmacht ist auf den Abschluss von Geschäften unter unveränderter Geltung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen beschränkt. Sie sind ohne unsere schriftliche Ermächtigung nicht befugt, andere rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben, insbesondere Geräte zurückzunehmen. Unsere Angestellten und Vertreter haben keine Inkassovollmacht.

 

II. Vertragsgegenstand

1. Die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH veräußert dem Kunden Hard- und Software, die sie nicht selbst hergestellt hat, sondern von verschiedenen Herstellern bezieht, zu den folgenden Bestimmungen. Im Hinblick auf die Installation und Pflege der Hard- und Software sind gesonderte Verträge abzuschließen.

2. Die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH übergibt dem Kunden die Vertragsgegenstände zusammen mit der vom jeweiligen Hersteller mitgelieferten Dokumentation. Die einzelnen Geräte und Positionen sind in der Auftragsbestätigung festgehalten.

3. Sofern Vertragsgegenstand (auch) die Lieferung von Software ist, sind die §§ 69 a ff UrhG sowie die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers zu beachten.

4. Die korrekte Auswahl und Dimensionierung der vom Kunden bestellten Vertragshard- und Software ist dessen Angelegenheit und dessen alleiniges Risiko. Die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH führt gesonderte Auswahlberatungen durch und leistet solche auf gesonderten Auftrag des Kunden als selbständige Leistung gegen gesonderte Vergütung.

5. Nicht zu den vertraglichen Leistungen der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH gehören die Installationen, die Konfiguration, die Einweisung und/oder Schulung bei der Vertragshardware oder Software. Solche Leistungen erfolgen auf Wunsch des Kunden aufgrund gesonderter Vereinbarungen, die auch dann rechtlich selbständig sind, wenn diese Leistungen in der Vertragsurkunde aufgeführt sind.

 

III. Leistungen der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH/Lieferung

1. Die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH wird entweder selbst oder durch Dritte (Hersteller oder Speditionen) die Vertragsgegenstände auf Risiko und Kosten des Kunden an die Adresse des Kunden, wie sie im Auftrag angegeben ist, versenden. Eine Versendung an eine andere Adresse (Lieferanschrift) erfolgt nur dann, soweit dies gesondert vereinbart ist.

2. Mit der Übergabe an den Transporteur/Spediteur, geht die Gefahr auf den Kunden über (§ 477 BGB).

3. Evtl. Liefertermine werden von der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH gesondert bestätigt oder von den Parteien anderweitig schriftlich vereinbart und sind erst in diesen Fällen verbindlich.

4. Die Eigenschaften und die Einsatzbedingungen für die Vertragsgegenstände ergeben sich aus den dem Kunden überlassenen Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Herstellers bzw. dessen technischen Spezifikationen. Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Eigenschaften und Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Dokumentation.

 

IV. Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungen der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig, spätestens jedoch bis zum 8. Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Die Zahlungen haben ausschließlich an die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH zu erfolgen.

2. Die Annahme von Wechseln oder Schecks bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. In diesem Fall gehen Zinsen und Kosten der Diskontierung zu Lasten des Käufers. Diese Zahlungen werden nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung Statt angenommen. Die Zahlung erfolgt erst mit endgültiger Gutschrift auf dem Konto der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH.

3. Ist zwischen den Parteien eine Anzahlung vor Auslieferung des Vertragsgegenstandes vereinbart und leistet der Kunde diese Anzahlung nicht oder nicht rechtzeitig, so kann die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH den Rest der Vergütung berechnen und die Auslieferung bis zur Zahlung der gesamten Vergütung zurückhalten. Der Kunde trägt die Folgen des Verzugs und das Risiko des zufälligen Untergangs.

 

V. Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

 

VI. Fernabsatz - Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Agelero IT-Systeme Landshut GmbH

Kapuzinerweg 6
84028 Landshut
Deutschland

Fax: 0871/20662244-9
Mail: info@agelero.la

 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

VII. Mitwirkung des Kunden

1. Der Kunde sorgt in eigener Verantwortlichkeit dafür, daß die für den Betrieb der Hard- und Software notwendigen Einsatzbedingungen gem. den Richtlinien der Hersteller bzw. dessen technischer Beschreibung und Spezifikation rechtzeitig gegeben sind.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsgegenstände unverzüglich nach Empfang auf deren ordnungsgemäße Funktion hin zu prüfen. Er wird unverzüglich etwaige Mängel der Vertragsgegenstände schriftlich gegenüber der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH rügen.

3. Wenn seitens der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen, wozu auch der Hersteller gehören kann, Arbeiten am Vertragsgegenstand erforderlich werden, um Mängel zu beseitigen, wird der Kunde solchem Personal ungehindert Zutritt zu den Räumlichkeiten und den Vertragsgegenständen verschaffen sowie die notwendigen Unterlagen z. B. auch Störungsprotokolle zur Verfügung stellen.

4. Ist eine Installation oder Konfiguration durch die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH vereinbart, so hat der Kunde rechtzeitig die bauseitigen Voraussetzungen und die Anschlüsse für die Installation sowie sonstige notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

 

VIII. Gewährleistung

1. Die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH haftet für Mängel, die bei Absendung bzw. Auslieferung der Vertragshardware an den Transporteur vorhanden sind und zwar für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

2. Leistet der Hersteller des Vertragsgegenstandes (Hardware oder Software) eine in der Regel unselbständige Garantie, wird die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH diese Garantie an den Kunden weitergeben. Sofern eine Garantiekarte des Herstellers beiliegt, wird der Kunde diese Karte unterschrieben an die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH zurückleiten.

3. Zur Wahrung dieser Garantieansprüche wird sich der Kunde im Falle des Auftretens von unter die Garantie fallenden Fehlern/Mängeln direkt an den Hersteller wenden und dabei die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers beachten.

4. Im Falle des Auftretens eines Fehlers, der unter die Garantie des Herstellers fällt, wird der Kunde in jedem Fall auch die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH im Hinblick auf die evtl. Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen informieren und sie über die Handhabung der Garantie durch den Hersteller auf dem laufenden halten.

5. Installations- und Bedienungsfehler des Kunden unterfallen nicht der Gewährleistung.

6. Zeigt sich beim Kunden ein Mangel, so wird dieser den Mangel unverzüglich schriftlich der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH mitteilen und dabei möglichst auch angeben, wie sich der Mangel äußert, auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt.

7. Im Falle einer Mängelrüge durch den Kunden ist die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH berechtigt, den Mangel erforderlichenfalls unter Auswechslung entsprechender Bauteile und Baugruppen oder evtl. auch des ganzen Geräts zu beseitigen. Schlägt die Nachbesserung durch die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH innerhalb angemessener Frist fehl und schlägt sie auch innerhalb einer vom Kunden angemessen gesetzten Nachfrist fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabzusetzen (Minderung) oder den Vertrag rückgängig zu machen (Wandelung).

8. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte an den Vertragsgegenständen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH oder des Herstellers Änderungen vorgenommen hat. Dies gilt dann nicht, soweit der Kunde darlegen

oder beweisen kann, daß die Änderungen für den aufgetretenen Fehler/Mangel nicht ursächlich sind und auch die Analyse und Behebung des Mangels nicht wesentlich erschweren. Statt einer Verweigerung der Nachbesserung und Gewährleistung kann die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH den Mangel dennoch beseitigen und aufgrund der eingetretenen Leistungserschwerung den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand geltend machen.

 

IX. Haftung

1. Die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.

2. Im übrigen haftet die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH nur dann, wenn eine Pflicht verletzt worden ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung hierfür ist auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden mußte.

3. Die Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wegen Arglist oder Rechtsmängel und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4. Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anzurechnen z. B. weil er die ihm obliegenden Mitwirkungsleistungen unzureichend erbracht hat.

5. Die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur dann, wenn der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, daß die Daten und Programme mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

 

X. Eigentumsvorbehalt

1. Die von Agelero IT-Systeme Landshut GmbH gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, die im Zeitpunkt des Auftrags bereits entstanden waren, ausschließliches Eigentum der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auf den jeweiligen Saldo.

2. Eine Weiterveräußerung der von Agelero IT-Systeme Landshut GmbH gelieferten, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände duch den Käufer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH zulässig.

 

XI. Zahlungsverzug, Aufrechnung

1. Im Falle des Verzugs des Kunden ist die Agelero IT-Systeme Landshut GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes vom 09.06.1998 zu verlangen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

2. Eine Aufrechnung kann der Kunde nur erklären, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agelero IT-Systeme Landshut GmbH anerkannt sind.

 

XII. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung durch eine andere wirksame Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftform Erfordernisses.

3. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gerichtsstand, soweit zulässig, Landshut. Erfüllungsort ist Landshut.

 

01.05.2018

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